Das Großhandelsangebot der Fa. Jörg Dupp GmbH richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler sowie Institutionen, Behörden und Vereine (Unternehmer iSd. § 14 Abs. 1 BGB.)
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Jörg Dupp GmbH - 56133 Fachbach - Insel Oberau 15, alle Preise sind Stückpreise und verstehen sich netto zzgl. geltender gesetzl. USt. ab Lager Fachbach!
.Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung:
1. Vertrag
Alle Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde die Ware fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er unterschrieben an die Fa.
Jörg Dupp GmbH zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung ist die Fa. Jörg Dupp GmbH zur Auftragserfüllung verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren
ohne schriftliche Vereinbarungen an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an. Mit den Preisen ist eine Mietdauer von 1 bis 5 Tagen (Grundmiete) abgegolten, sofern für
bestimmte Artikel nicht Tagespreise oder Sonderpreise vereinbart werden. Ab dem 6. Tag beträgt die Tagesmiete 20 % der Grundmiete. Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer bei Abholung/Rückgabe im Lager der Fa. Jörg Dupp GmbH. Die Abgabe von Geschirr / Besteck / Glaswaren erfolgt ausschließlich in den der Jörg Dupp GmbH angegebenen
Verpackungseinheiten.
2. Zahlung
Der Auftragswert ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung/Lieferung der Waren bar fällig. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 150,00 Euro (netto) ist eine Vorauszahlung
in Höhe von 2/3 bei Auftragserteilung zu leisten, spätestens 8 Tage vor Auftragsbeginn. Rest- und Differenzsummen (1/3 der Restsumme sowie eventuelle anfallende Nachberechnungen aufgrund von
Bruch/Fehlmengen/Beschädigungen oder zusätzlichen Serviceleistungen) sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, behält sich
die Fa. Jörg Dupp GmbH eine Auftragserfüllung vor. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung durch die Fa. Jörg Dupp GmbH gestattet werden.
3. Abholung/Lieferung
Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweils gültigen Preise für Transporte und Fahrtkosten. Die Anlieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Die
regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B. Tragen der Waren über längere Wegstrecken, Auf- und Abbau,
Wartezeiten etc.) sowie eine Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert berechnet. Für Auslieferungsverzögerungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
4. Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Waren bis zur Rückgabe oder deren Verlust entstehen. Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf.
Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch bzw. bei Beschädigungen, die durch den Auf- und Abbau von Mobiliar und Maschinen entstehen. Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle
etc.) darf insbesondere nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe zu entfernen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Berechnung der
Reinigung/Reparatur je nach Aufwand.
5. Rückgabe
Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurück zu geben. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen
zu lassen. Glas, Porzellan und Besteck kann im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ungereinigt zurückgegeben werden. Lediglich Speise- und Getränkereste sind vor Rückgabe zu entfernen.
Bei Nichtbeachtung behalten wir uns eine Reinigungspauschale je nach Aufwand vor. Die Ware ist in den vorgesehenen Transportbehältern zurück zu geben. Notwendige Reinigungen von
Maschinen/Gastrogeräten und Zelten werden je nach Aufwand berechnet.
6. Stornierung eines Auftrages
Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende
Stornierungskosten zu zahlen:
a) 20% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn,
b) 50% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn,
c) 70% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn,
d) 90% des Nettomietpreises zzgl. MwSt. bei Stornierung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn
Teilstornierungen werden pro Rata berechnet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
7. Spezielle Vereinbarungen bei Zelten/Bühnen:
Unsere Partyzelte sind grundsätzlich mit weißen PVC-Planen ausgestattet. Diese sind feuerhemmend nach DIN-Norm B1. Auf Wunsch können gegen einen geringen Aufpreis Fensterplanen eingezogen
werden. Die Zelte sind grundsätzlich nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass das Zeltdach von Schnee und Eis befreit wird. Die Überlassung eines
schneelasttauglichen Zeltes bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Beim Auf- und Abbau der Zelte/des Zeltbodens muss ein Richtmeister der Fa. Jörg Dupp GmbH anwesend sein, für den pro Stunde ab Auf- bzw. Abbaubeginn wie im Angebot berechnet wird.
Beauftragt der Kunde die Fa Jörg Dupp GmbH mit dem Auf- und Abbau des Zeltes/des Bodens, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet, sofern nicht eine gesonderte Pauschale vereinbart
wurde. Die geleisteten Richtmeisterstunden hat der Kunde auf einem Stundennachweis zu bestätigen. Erschwernisse (z. B. ungünstige Bodenverhältnisse, erschwerte An- und Abfahrtsmöglichkeiten,
beengte Verhältnisse etc.) werden gesondert berechnet.
Die Fa. Jörg Dupp GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Verankerung der Zelte am Boden entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer
Befestigung Erdnägel mit einer Mindestlänge von 80 cm verwendet werden. Ist eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich, muss mit Schwerlastboden gearbeitet werden. Die zusätzlichen Kosten
hierfür übernimmt der Kunde. Der Kunde hat ausdrücklich auf gesonderte Bodenverhältnisse hin zu weisen. Die Angaben der Preise für die Zelt- und Bodenauf- und abbaupauschalen gelten nur bei
ebenen Bodenverhältnissen und direkter Anfahrtsmöglichkeit zum Aufbauort. Sollte ein Bodenausgleich erforderlich sein oder die Zeltteile über eine größere Entfernung getragen werden müssen,
erhöht sich dieser Betrag je nach Aufwand.
Der Kunde muss auf diese Umstände bei Auftragserteilung hinweisen. Nach Landesrecht notwendige Prüfungen und Abnahmen durch das zuständige Bauaufsichtsamt hat der Kunde vornehmen und in dem
ihm zur Verfügung gestellten Prüfbuch eintragen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt der Kunde.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem überlassenen Zelt/Boden unabhängig von einem Verschulden des Mieters entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er
seine Risiken durch eine Versicherung reduzieren kann. Bei Zelten, die vom Kunden selbst auf- und abgebaut werden, kommt eine Durchsichtspauschale von 20,00 Euro pro Zelt hinzu. Bei
unvollständiger Rückgabe oder Beschädigungen an den Zelt- oder Bodenteilen werden diese entsprechend in Rechnung gestellt.
Der Kunde muss darauf hinweisen, wenn ein Zelt als Küchen- oder Cateringzelt verwendet wird. Sich daraus ergebende Reinigungen der Zeltplanen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Bühnen werden ohne Dekoration/Verkleidung aufgebaut. Der Kunde hat darauf hin zu weisen, wenn er eine entsprechende Verkleidung wünscht. Diese wird je nach Aufwand/Material in Rechnung
gestellt. Bei allen Artikeln ist der Zwischenverkauf vorbehalten!
Alle genannten Preise der Kategorie Vermietung verstehen sich für die Mietdauer von 1 bis 5 Tage (Preisabweichungen vorbehalten).
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter
Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
.Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf:
1. Allgemeines
Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle Lieferungen, Neben- und Ersatzleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur mit unserem schriftlichen Einverständnis
Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen eines Auftrages, Nebenabreden oder etwaige Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung ungültig.
2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Preise
Unsere Preise gelten, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ab Lager ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen unter 250,- EURO werden
grundsätzlich unfrei versendet. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar. Davon abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Ziel- oder Skontogewährung) müssen in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausdrücklich angegeben sein. Bei
Zahlung mit Skonto ist für die Einhaltung der Skontofrist der ordnungsgemäße Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem
Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Bei Zahlungsverzug werden weitere, bereits erhaltene Lieferungen ohne Rücksicht auf ein eventuell gewährtes Zahlungsziel sofort zur Zahlung fällig, weitere
Lieferungen erfolgen nur noch gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse. Ersatzteile und Reparaturen sind ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Neukunden
erhalten die gewünschte Ware grundsätzlich nur gegen Nachnahme. Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung bzw. Abholung. Für Lieferungen unter 30,- EURO wird ein Mindermengen-Zuschlag von 5,-
EURO berechnet.
5. Lieferzeit
Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
6. Versand und Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung ist bei Bedarf vom Besteller abzuschließen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, vor. Wir gestatten unseren Kunden widerruflich die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns
schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zum
Einzug der abgetretene Forderung berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine
Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus dieser Veräußerung zustehen, sowie uns
auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden
Gegenstände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt oder
sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor,
wenn wir dies ausdrücklich erklären.
8. Mängelrüge
Bei Empfang ist die Ware unverzüglich auszupacken und auf mögliche Transportschäden hin zu untersuchen. Werden Transportschäden festgestellt, muss der Abnehmer diese dem Frachtführer und dem
Lieferanten unverzüglich mitteilen. Zurückhaltung des Kaufpreises bei irgendwelchen Beanstandungen ist unzulässig.
9. Gewährleistungen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, wenn nicht von einem Vorlieferanten eine andere Gewährleistungsfrist vorgegeben wird. Natürlicher Verschleiß sowie Verkalkungen an Geräten,
Glasbruch oder unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht der Gewährleistung. Ferner gelten die jeweils vom Hersteller genannten Gewährleistungsbedingungen. Die Frist beginnt mit der Auslieferung
der Ware an den Abnehmer. Eventuelle Reklamationssendungen haben frachtfrei an uns bzw. an den Hersteller zu erfolgen..
10. Aufbewahrung/ Abholung von Geräten bei Kostenvoranschlägen:
Bei der Beauftragung eines kostenpflichtigen Kostenanschlags (Kostenvoranschlag) wird darauf hingewiesen dass die/der Auftraggeber-/in verpflichtet ist auch dann das Gerät wieder bei der Jörg
Dupp GmbH abzuholen, wenn der Vertrag über die Reparatur nicht zustande kommt (§ 696 BGB).
Kommt die/der Auftraggeber-/in der Aufforderung zur Abholung des Gerätes auch nach erfolgter Mahnung nicht nach, tritt ein Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) mit der Wirkung ein, dass das Gerät
durch die Jörg Dupp GmbH verwertet/verschrottet werden kann. Das kann dazu führen, wenn ein Aufwand dabei entsteht, dass die/der Auftraggeber-/in nach § 304 BGB Aufwendungsersatz und
Schadensersatz zu zahlen hat.
Die für das gerichtliche Mahnverfahren geltenden Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt..
Nach § 26 des Datenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, Sie zu informieren, dass wir geschäftsnotwendige und im Rahmen des BDSG zulässige Daten von Ihnen speichern. Dies sind natürlich nur
solche Daten, die direkt aus unseren vertraglichen Verhältnissen miteinander stammen.
FÜR ETWAIGE DRUCK- UND/ODER FORMFEHLER UNSERER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG. DER INHALT BLEIBT DENNOCH RECHTSGÜLTIG !
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