Die 6 Säulen unseres Dienstleistungskonzeptes /Hygienemanagementes


1. Einrichtungsinterner Hygienecheck durch eine Begehung Ihres Unternehmens
Erstellung einer Ist/Soll Analyse durch unsere Fachberater. Kritische Stellen können aufgezeigt und frühzeitig behoben werden.

2. Unterstützung bei der Findung und etwaigen Produktumstellung
Falls eine Umstellung der Reinigungsmittel gewünscht (Preis-Leistungsverhältnis) oder von Nöten ( Produkte sind z. b. nicht gesetzeskonform) sein sollte, besuchen unsere Fachberater vor Ort gerne Ihre Unternehmungen.

3. Erstellung Ihres Hygieneplanes- Hygienekonzeptes
Des Weiteren kommt als dringliche Gesetzeslage das IfSG zum Tragen; und somit der Hygieneplan. Die Gliederung des Hygieneplanes wird in der BGR/TRBA 250 beispielhaft vorgegeben:

A: Allgemeine Personalhygiene

B: Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen

C: Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen „Funktionsbereichen“.

D: Allgemeine Hygienemaßnahmen

E: Ver-und Entsorgungsmaßnahmen

F: Mikrobiologische Diagnostik

Desinfektionspläne stellen lediglich einen Bestandteil des Hygieneplanes dar, die auch einrichtungsbezogen erstellt und ausgehangen werden müssen. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Verkaufsberater ...

4. Erstellung Ihrer Desinfektionspläne/Hautschutzpläne/Reinigungspläne
Alles was an der Wand hängt, ist kein Hygieneplan! Desinfektionspläne stellen lediglich einen Bestandteil des Hygieneplanes dar, die auch einrichtungsbezogen erstellt und ausgehangen werden müssen.

Über unsere Abteilung: Unternehmenshygiene – bieten wird Einrichtungen im Bereich:

  • Alten-und Pflegeheime
  • Backbetriebe
  • Bäckereifilialen
  • Büro
  • Freizeit/Wellness
  • Gastronomie
  • Gebäudeservice
  • Hotelgewerbe
  • Krankenhaus/Arztpraxen
  • Restaurants
  • Schulen/Kindergärten
  • Schwimmbad

die Erstellung eines einrichtungsinternen Hygieneplanes an, sowie die Anpassung der Desinfektionspläne, Hautschutzpläne, Reinigungspläne, etc.

Sprechen Sie uns ganz einfach an.

5. Schulungen nach § 36 IfSG (jährlich)
              Hygieneschulung:    Grundlagen der Mikrobiologie
                                                  Infektionsschutzgesetz
                                                  Persönliche Hygiene
                                                  PSA – Persönliche Schutzausrüstung
                                                  BGVR ( Berufsgenossenschaftliches Vorschriften-und Regelwerk)
                                                  TRGS 525
                                                  TRGS 540
                                                  BGR 206 ...
 
6. Belehrungen nach § 43 Abs. 4 IfSG (Gefahrenstoffe- Hautschutz-PSA)
(alle zwei Jahre)
u.a. gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln.